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Wir über uns  …..  ein kurzer Steckbrief

 

Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Schöningen haben sich rückblickend schon seit  Jahren mit der Gründung eines Fördervereins mit dem Status Gemeinnützigkeit und Eintragung als e.V. für die Ortswehr beschäftigt. Einer der Gründe war, dass es einige potentielle Sponsoren oder Freunde gibt, die der Feuerwehr Geld oder Sachspenden zukommen lassen möchten. Da die Feuerwehr eine Einrichtung der Stadt Schöningen ist, ist der Verwaltungsaufwand eine Spendenbescheinigung zu bekommen mit hoher bürokratischer Abwicklung behaftet. Der Weg über einen Förderverein gestaltet sich deutlich unbürokratischer. Trotz der guten Finanzvereinbarung mit 

Arbeitssitzung Kernteam 1024 kb
der Stadt, gibt es für die Feuerwehr erweiterte Bedürfnisse, die darüber hinausgehen, wie z. B. eine erweiterte Schutzausrüstung, aber auch Anschaffungen und Förderung der Jugend- oder Kinderfeuerwehr sowie finanzielle Unterstützung der Altersabteilung bei ihrer Arbeit. 
  

Nach gut einem Jahr der Vorbereitung wurde diese Idee umgesetzt und der Förderverein am 6.Oktober 2018 als Verein e.V. i.G. gegründet. Die Bestätigung der Gemeinnützigkeit folgte zum 25.10.2018, der Eintrag im Vereinsregister  zum 14.01.2019.11 der 13 Gruendungsmitglieder 1024 kb 


 

Der Verein wird von 3 Vorstandsmitgliedern geleitet. Nun mussten noch einige Formalitäten erledigt werden: Der Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt, danach ging es zum Notar zur Beglaubigung und weiter zum Amtsgericht damit unser Verein ins Vereinsregister eingetragen wird. Seit Anfang Januar 2019 sind die Formalitäten umgesetzt, der VVorstandssitzung 2erein hat den Status der Gemeinnützigkeit und ist im Vereinsregister als e.V. eingetragen. Sinn und Zweck des Fördervereins ist u. a., mit Mitgliedsbeiträgen sowie Geld- und Sachspenden unsere Feuerwehr zu unterstützen. Konkret ist der Zweck des Vereins unter §3 in der Satzung beschrieben. 

Hier ein Auszug unserer Satzung zum Zweck unseres Vereins

  • § 3 Zweck des Vereins
  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes, der Rettung aus Lebensgefahr sowie der Unfallverhütung (§52 Abs.2 AO i.d.F vom 18.07.2017).
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln für die Freiwillige Ortsfeuerwehr Schöningen incl. den Alters-, Jugend- und Kinderabteilungen zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken.
  3. Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Organisationen
  4. Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Mitgliederwerbung
  5. Förderung des Gemeinschaftslebens und der Entwicklung aller Abteilungen der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Schöningen.