Altersabteilung


"Sei Kamerad und Du wirst Kameraden finden!"


Dieser Leitspruch der Feuerwehren ist bereits mit dem Eintritt in die Kinderfeuerwehr von großer Bedeutung und reicht bis in die Altersabteilung.

Menschen, die sich bereits in jungen Jahren zur freiwilligen Mitarbeit in der Feuerwehr entschließen und fast ihr gesamtes Leben zusammen durch Dick und Dünn gehen, scheiden eines Tages aus dem aktiven Einsatzgeschehen aus.

 

Nicht nur das Mindestalter für den Eintritt in eine Freiwillige Feuerwehr,  sondern auch eine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind gesetzlich geregelt.

 

Nach dem derzeit gültigen Brandschutzgesetz in Niedersachsen (NBrandSchG) müssen Feuerwehrfrauen und -Männer nach der Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden.


Auf eigenen Wunsch können Mitglieder der Einsatzabteilung bereits ab dem 55. Lebensjahr aus dem aktiven Feuerwehrleben ausscheiden.

Sie werden dann in die Altersabteilung übernommen.

Aber auch Feuerwehrmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv sein können, gehören dieser Abteilung an.

 

Aufgrund ihrer Erfahrungen stehen aber gerade die Mitglieder der Altersabteilung immer mit Rat und Tat zur Verfügung

oder übernehmen besondere Aufgaben wie z.B. die Brandschutzerziehung.

Die Kameraden der Schöninger Altersabteilung treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Nachmittagen,

kommen mit befreundeten Senioren anderer Feuerwehren zusammen, unternehmen Fahrten

und sind selbstverständlich bei allen Veranstaltungen der Feuerwehr,

wie z.B. Braunkohlwanderungen, Familientagen, Fahrten und der Weihnachtsfeier dabei.