Wahlen der Altersabteilung
Nach dem derzeit gültigen Brandschutzgesetz in Niedersachsen (NBrandSchG) müssen Feuerwehrfrauen und -Männer nach der Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Auf eigenen Wunsch können Mitglieder der Einsatzabteilung bereits ab dem 55. Lebensjahr aus dem aktiven Feuerwehrleben ausscheiden.
Sie werden dann in die Altersabteilung übernommen.
Aber auch Feuerwehrmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv sein können, gehören dieser Abteilung an.
Aufgrund ihrer Erfahrungen stehen aber gerade die Mitglieder der Altersabteilung immer mit Rat und Tat zur Verfügung
oder übernehmen besondere Aufgaben.
Die Kameraden der Schöninger Altersabteilung, die zur Zeit 20 Mitglieder hat,
treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Nachmittagen, kommen mit befreundeten Senioren anderer Feuerwehren zusammen,
unternehmen Fahrten und sind selbstverständlich bei allen Veranstaltungen der Feuerwehr, wie z.B. Braunkohlwanderungen, Familientagen, Fahrten und der Weihnachtsfeier dabei.